Rechnung schreiben als Influencer: Pflichtangaben & Kleinunternehmer

Stand: August 2026 · Infaktura Ratgeber für Creator & Influencer

Kurzantwort

Eine gültige Rechnung braucht: deine Daten + Brand-Daten, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Betrag und Steuersatz (oder Kleinunternehmer-Hinweis nach § 19 UStG). Ab 2027/2028 zusätzlich: E-Rechnungsformat. Mit Infaktura ist alles automatisch drin.

Die Pflichtangaben im Detail

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) weist du keine Umsatzsteuer aus – einfach, aber ohne Vorsteuerabzug. Überschreitest du die Umsatzgrenzen, wechselst du in die Regelbesteuerung mit 19 % USt. Wichtig für beide: Ab 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, und Brands verlangen zunehmend, dass du selbst welche stellst – auch wenn Kleinunternehmer vom Ausstellen formal befreit sind.

Sonderfälle bei Influencer-Rechnungen

Rechnungen, die Brands sofort akzeptieren

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