Gewerbe anmelden als Influencer: Ab wann Pflicht?

Stand: August 2026 · Infaktura Ratgeber für Creator & Influencer

Kurzantwort

Praktisch ab der ersten bezahlten Kooperation – eine Umsatz-Untergrenze gibt es nicht. Auch Gratisprodukte gegen Content zählen. Anmeldung beim Gewerbeamt (20–60 €), danach kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Mit der Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 € Vorjahresumsatz) sparst du dir die Umsatzsteuer.

Warum Influencer fast immer ein Gewerbe brauchen

Werbung, Kooperationen, Affiliate-Links und Merchandise sind gewerbliche Tätigkeiten – anders als z. B. rein künstlerische oder journalistische Arbeit. Sobald Gewinnerzielungsabsicht und eine gewisse Regelmäßigkeit da sind, greift die Anmeldepflicht. „Ich mach das nur nebenbei" schützt nicht: Auch Nebeneinkünfte sind anmeldepflichtig.

Deine Schritte

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Stadt (online oder vor Ort, 20–60 €). Tätigkeit z. B.: „Content-Erstellung und Werbung auf Social-Media-Plattformen".
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen – hier entscheidest du dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG: max. 25.000 € Vorjahresumsatz, 100.000 € im laufenden Jahr – Grenzen seit 2025).
  3. Buchhaltung aufsetzen: Einnahmen, Ausgaben, Kooperationen und Rechnungen von Anfang an sauber erfassen – inklusive Gratisprodukten.
  4. E-Rechnungen empfangen können: Pflicht für alle Unternehmer seit 2025 – Details hier.

Welche Steuern kommen auf dich zu?

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