Gewerbe anmelden als Influencer: Ab wann Pflicht?
Praktisch ab der ersten bezahlten Kooperation – eine Umsatz-Untergrenze gibt es nicht. Auch Gratisprodukte gegen Content zählen. Anmeldung beim Gewerbeamt (20–60 €), danach kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Mit der Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 € Vorjahresumsatz) sparst du dir die Umsatzsteuer.
Warum Influencer fast immer ein Gewerbe brauchen
Werbung, Kooperationen, Affiliate-Links und Merchandise sind gewerbliche Tätigkeiten – anders als z. B. rein künstlerische oder journalistische Arbeit. Sobald Gewinnerzielungsabsicht und eine gewisse Regelmäßigkeit da sind, greift die Anmeldepflicht. „Ich mach das nur nebenbei" schützt nicht: Auch Nebeneinkünfte sind anmeldepflichtig.
Deine Schritte
- Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Stadt (online oder vor Ort, 20–60 €). Tätigkeit z. B.: „Content-Erstellung und Werbung auf Social-Media-Plattformen".
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen – hier entscheidest du dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG: max. 25.000 € Vorjahresumsatz, 100.000 € im laufenden Jahr – Grenzen seit 2025).
- Buchhaltung aufsetzen: Einnahmen, Ausgaben, Kooperationen und Rechnungen von Anfang an sauber erfassen – inklusive Gratisprodukten.
- E-Rechnungen empfangen können: Pflicht für alle Unternehmer seit 2025 – Details hier.
Welche Steuern kommen auf dich zu?
- Einkommensteuer auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).
- Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewinn pro Jahr (Freibetrag).
- Umsatzsteuer nur ohne Kleinunternehmerregelung – dann 19 % auf Kooperationen.
Von Anfang an professionell
Kooperationen, Rechnungen (inkl. Kleinunternehmer-Hinweis), Zahlungen und Steuerberater-Export – Infaktura ist die App für Creator, die es ernst meinen.
Infaktura kostenlos testen