Rechnung an Brands im Ausland: USA, UK & EU – so geht's

Stand: August 2026 · Infaktura Ratgeber für Creator & Influencer

Kurzantwort

EU-Brand: Reverse-Charge – Rechnung ohne deutsche USt, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", USt-IdNr. beider Seiten drauf. USA/UK/Schweiz: Rechnung ohne deutsche USt, Hinweis „Leistung nicht im Inland steuerbar". Alle übrigen Pflichtangaben bleiben gleich.

Fall 1: Brand in der EU (z. B. Niederlande, Frankreich, Österreich)

Fall 2: Brand im Drittland (USA, UK, Schweiz)

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