Rechnung an Brands im Ausland: USA, UK & EU – so geht's
Kurzantwort
EU-Brand: Reverse-Charge – Rechnung ohne deutsche USt, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", USt-IdNr. beider Seiten drauf. USA/UK/Schweiz: Rechnung ohne deutsche USt, Hinweis „Leistung nicht im Inland steuerbar". Alle übrigen Pflichtangaben bleiben gleich.
Fall 1: Brand in der EU (z. B. Niederlande, Frankreich, Österreich)
- Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer stellen.
- Pflicht-Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge)".
- USt-IdNr. von dir und der Brand auf die Rechnung – ohne geht es nicht. Als Kleinunternehmer brauchst du für EU-B2B-Leistungen ebenfalls eine USt-IdNr. (kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern).
- Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ans Bundeszentralamt melden.
Fall 2: Brand im Drittland (USA, UK, Schweiz)
- Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer – die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar.
- Hinweis auf die Rechnung: „Leistung nicht im Inland steuerbar".
- Ob im Zielland Steuerpflichten entstehen, regelt meist die Brand („Self-Assessment") – im Zweifel Steuerberater fragen.
Praktische Tipps für Auslands-Deals
- Währung: Am besten in EUR abrechnen. Bei USD/GBP: Umrechnungskurs zum Leistungsdatum dokumentieren.
- Zahlungsweg: SEPA geht nur in Europa – kläre vorab Wise, internationale Überweisung o. Ä. und wer die Gebühren trägt („Fees on top").
- Zahlungsziel: US-Agenturen zahlen oft mit Net 45/60 – rechne damit und tracke die Fälligkeit.
- Vertrag prüfen: Gerichtsstand und Buyout-Klauseln sind bei US-Verträgen oft weitreichender als bei deutschen.
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