UGC Creator: Rechnung schreiben, Steuern & Nutzungsrechte — der Komplett-Guide

Stand: August 2026 · Infaktura Ratgeber für Creator & Influencer

Kurzantwort

UGC Creator produzieren Content für Brands, nicht für die eigene Community – deshalb ist nicht die Reichweite dein Produkt, sondern das Video plus die Nutzungsrechte daran. Auf der Rechnung heißt das: Produktion und Rechteeinräumung (Usage Fee oder Buyout) als getrennte Positionen. Steuerlich giltst du in aller Regel als Gewerbetreibender und versteuerst ab dem ersten Euro; bei US- und anderen Auslands-Brands stellst du ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung (Reverse Charge). Rechnungen mit sauberer Buyout-Position schreibst du zum Beispiel direkt in Infaktura.

UGC – User Generated Content im Auftrag von Brands – ist das Creator-Geschäftsmodell ohne Follower-Zwang: Du drehst authentisch wirkende Videos, die Brand spielt sie auf ihren eigenen Kanälen und in Ads aus. Genau diese Konstellation stellt die Abrechnung auf den Kopf: Weil du keine Distribution verkaufst, sind die Nutzungsrechte der wirtschaftliche Kern deines Honorars – und genau die stehen bei den meisten UGC-Rechnungen nicht drin.

Was UGC von klassischen Influencer-Deals unterscheidet

Ein Influencer verkauft im Kern Reichweite: Der Post erscheint auf dem eigenen Kanal, die Brand bezahlt für den Zugang zur Community. Ein UGC Creator verkauft eine Auftragsproduktion: Das fertige Video geht direkt an die Brand, die es auf ihren Kanälen, in Spark Ads, Meta Ads oder auf der eigenen Website einsetzt. Eigene Reichweite ist dafür nicht nötig – viele UGC Creator haben keine nennenswerten Follower.

Daraus folgen drei Dinge, die für Rechnung und Steuern entscheidend sind:

Einnahmearten als UGC Creator im Überblick

EinnahmeartWer rechnet ab / BelegUmsatzsteuer (bei Regelbesteuerung)
Direktkunden (Brands, Agenturen)Du stellst selbst die Rechnung mit allen Pflichtangaben – Produktion und Nutzungsrechte als getrennte Positionen.Deutscher Kunde: 19 % USt. EU- oder Drittlands-Unternehmen: regelmäßig Reverse Charge, keine deutsche USt.
UGC-PlattformenJe nach Anbieter Gutschriftverfahren (Plattform erstellt den Beleg) oder eigene Rechnung an Plattform bzw. Brand – AGB prüfen, Abrechnungen archivieren.Abhängig vom Sitz des Vertragspartners; viele Plattformen sitzen im Ausland, dann regelmäßig Reverse Charge.
Usage Fees / Buyout-FeesEigene Rechnungsposition bei der Erstbeauftragung; bei Verlängerungen eine neue Rechnung über die Nachlizenzierung.Folgt der Hauptleistung: beim deutschen Kunden 19 %, beim ausländischen Unternehmenskunden regelmäßig Reverse Charge.
Raw Footage / ZusatzleistungenEigene Position auf der Rechnung (Rohmaterial, zusätzliche Hooks, Untertitel-Varianten, Express-Lieferung).Wie die Hauptleistung.

Dazu können Sachleistungen kommen: Bekommst du das beworbene Produkt kostenlos und darfst es behalten, ist das eine Betriebseinnahme zum Marktwert – Details im Ratgeber Gratisprodukte & PR-Samples versteuern.

Steuerpflicht: die Grundlagen kompakt

Wer wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht UGC produziert, handelt unternehmerisch – unabhängig davon, ob nebenbei oder in Vollzeit. Das bedeutet:

Die UGC-Rechnung: Musterstruktur mit Buyout-Position

Kern jeder UGC-Rechnung sind die Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Namen und Anschriften, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag – oder der passende Hinweis, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. So weit die Basis. Der UGC-spezifische Teil ist die Positionsstruktur:

PositionBeispielWarum so?
1. Produktion„Produktion 1 UGC-Video, 30–45 Sek., Hochformat 9:16, inkl. 1 Korrekturschleife, Produkt XY"Beschreibt die eigentliche Werkleistung präzise: Anzahl, Länge, Format, Korrekturumfang. Je genauer, desto weniger Diskussionen bei der Abnahme.
2. Varianten / Add-ons„3 zusätzliche Hook-Varianten für A/B-Testing"Zusatzaufwand sichtbar machen statt einpreisen – Brands testen Hooks systematisch, das ist wiederkehrender Mehrwert.
3. Nutzungsrechte (Usage Fee)„Einräumung von Nutzungsrechten: Paid Social (Meta, TikTok), DACH, 6 Monate ab Erstschaltung, nicht exklusiv"Der Kern: Kanäle, Gebiet, Dauer, Exklusivität ausdrücklich benennen. Läuft die Frist ab, ist die Verlängerung eine neue, zu vergütende Lizenz.
3a. Alternativ: Buyout„Buyout: zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung, alle Kanäle inkl. Paid Media, nicht exklusiv"Nur wenn wirklich gewollt – und dann deutlich teurer als eine befristete Usage Fee, denn du gibst alle künftigen Verlängerungen auf. Orientierung liefert der Buyout-Kalkulator.
4. Raw Footage (optional)„Übergabe Rohmaterial zur eigenen Bearbeitung durch den Auftraggeber"Rohmaterial ermöglicht der Brand eigene Schnitte – das ist eine zusätzliche Rechteeinräumung und gehört gesondert bepreist.
SteuerhinweisDeutscher Kunde: 19 % USt. Kleinunternehmer: Hinweis auf § 19 UStG. US-/Auslands-Brand: Reverse-Charge-Vermerk (siehe unten).Der Hinweis muss zur Konstellation passen – ein falscher Steuerausweis kann dazu führen, dass du die ausgewiesene Steuer schuldest.

Wichtig: Die Rechnung dokumentiert die Vereinbarung, sie ersetzt sie nicht. Nutzungsumfang, Abnahme und Zahlungsziel gehören zuerst ins Angebot oder in den Vertrag – die Rechnung spiegelt das dann wider. Was einzelne Rechte wert sind und wie Buyouts kalkuliert werden, vertieft der Ratgeber Buyout & Nutzungsrechte.

Rechnung an US-Brands: Reverse Charge statt 19 %

Ein großer Teil der UGC-Budgets kommt aus den USA. Stellst du einer US-Brand (oder einem anderen Unternehmen ohne Sitz in Deutschland) eine Rechnung, liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG beim Empfänger. Dein Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar: Du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus und vermerkst auf der Rechnung, dass die Leistung nicht im Inland steuerbar ist – auf Englisch üblicherweise als Reverse-Charge-Vermerk. Dokumentiere, dass dein Kunde Unternehmer ist (bei EU-Kunden über die USt-IdNr., bei US-Kunden etwa über eine Unternehmensbestätigung). Bei EU-Brands kommt die Zusammenfassende Meldung dazu, bei Drittlandskunden wie den USA nicht. Alle Details, Formulierungen und Sonderfälle behandelt der Ratgeber Rechnung an Brands im Ausland.

UGC-Plattformen vs. Direktkunden

Viele UGC Creator starten über Plattformen, die Briefings vermitteln und die Bezahlung abwickeln. Bequem – aber abrechnungstechnisch eine eigene Welt:

Zur Orientierung, ausdrücklich als Marktbeobachtung und ohne Gewähr: Für ein einzelnes UGC-Video im Direktgeschäft werden in Deutschland häufig Spannen von etwa 150 bis 500 Euro für Einsteiger und mittlere Erfahrungslevel genannt, erfahrene Creator mit Performance-Nachweisen liegen darüber; erweiterte Paid-Media-Rechte oder ein Buyout können den Preis vervielfachen. Solche Zahlen schwanken stark nach Nische, Umfang und Verhandlungsposition – dein Preis ergibt sich aus Aufwand plus Rechtewert, nicht aus einer Tabelle.

Kleinunternehmerregelung: sinnvoll für UGC-Einsteiger?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und ersparst dir Voranmeldungen. Seit 2025 gelten die Grenzen von 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Für UGC Creator sind drei Punkte wichtig:

Typische Fehler von UGC-Creatorn

Häufige Fragen

Brauche ich als UGC Creator ein Gewerbe?

In aller Regel ja. Wer wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht Videos für Brands produziert, handelt selbstständig und nachhaltig – das ist typischerweise ein Gewerbe und beim Gewerbeamt anzumelden, bevor die ersten Rechnungen geschrieben werden. Ob im Einzelfall eine freiberufliche, künstlerische Tätigkeit vorliegt, ist die Ausnahme und sollte mit dem Steuerberater geklärt werden. Unabhängig davon gilt: Alle UGC-Einnahmen gehören ab dem ersten Euro in die Steuererklärung.

Muss ich Nutzungsrechte separat auf der Rechnung ausweisen?

Verpflichtet bist du dazu nicht – dringend zu empfehlen ist es trotzdem. Die Rechteeinräumung ist bei UGC der wirtschaftliche Kern des Honorars, und eine separate Position macht transparent, was die Brand wofür bezahlt: Produktion einerseits, Nutzungsumfang (Kanäle, Dauer, Paid Media, Exklusivität) andererseits. Das erleichtert Nachlizenzierungen, wenn die Brand später länger oder breiter nutzen will, und schafft eine klare Grundlage, falls Content außerhalb des vereinbarten Umfangs eingesetzt wird. Wichtig: Die Rechnung ersetzt nicht die vertragliche Vereinbarung – der Umfang gehört zuerst in den Vertrag oder das schriftliche Angebot.

Wie stelle ich einer US-Brand eine Rechnung?

Als Leistung an ein Unternehmen im Drittland liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG beim Empfänger – dein Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar, du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis wie „Nicht im Inland steuerbare Leistung – Ort der Leistung ist der Sitz des Leistungsempfängers" bzw. auf Englisch ein Reverse-Charge-Vermerk. Dokumentiere den Unternehmerstatus des Kunden. Eine Zusammenfassende Meldung ist bei Drittlandskunden nicht abzugeben; bei EU-Brands dagegen schon, dann brauchst du auch eine USt-IdNr.

Was ist der Unterschied zwischen Usage Fee und Buyout?

Eine Usage Fee vergütet einen begrenzten Nutzungsumfang – etwa Paid Ads auf bestimmten Kanälen für drei oder sechs Monate. Läuft der Zeitraum ab, muss die Brand verlängern und erneut zahlen. Ein Buyout bezeichnet dagegen eine weitgehende oder vollständige Rechteübertragung, oft zeitlich und räumlich unbeschränkt und teils exklusiv. Weil du damit alle künftigen Verlängerungen aufgibst, muss ein echter Buyout deutlich teurer sein als eine befristete Usage Fee. Unbegrenzte Rechte zum Produktionspreis abzugeben ist der teuerste Standardfehler im UGC-Geschäft.

Wie läuft die Abrechnung über UGC-Plattformen?

Das regeln die AGB der jeweiligen Plattform. Manche Plattformen rechnen im Gutschriftverfahren ab und erstellen den Beleg in deinem Namen, bei anderen stellst du selbst eine Rechnung an die Plattform oder direkt an die Brand. Prüfe drei Punkte: Wer ist dein Vertragspartner (Plattform oder Brand)? Wo sitzt er – bei Sitz im Ausland greift regelmäßig das Reverse-Charge-Verfahren? Und welche Nutzungsrechte trittst du ab – viele Plattform-Deals enthalten pauschal alle Rechte, was im Preis berücksichtigt sein sollte. Archiviere alle Plattform-Abrechnungen revisionssicher, sie sind deine Buchhaltungsbelege.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für UGC Creator?

Ja. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus; seit 2025 gelten 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr als Grenzen. Zwei Besonderheiten: In den Gesamtumsatz zählen die in Deutschland steuerbaren Umsätze – nicht steuerbare Leistungen an Auslandskunden erhöhen die Grenze in der Regel nicht, die Abgrenzung gehört in die Hand des Steuerberaters. Und für Leistungen an EU-Unternehmen brauchst du trotz Kleinunternehmerstatus eine USt-IdNr. und musst die Zusammenfassende Meldung abgeben.

Dieser Ratgeber informiert allgemein über Rechnungsstellung und Steuern im UGC-Geschäft und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation – insbesondere Leistungsort-Fragen und die Ausgestaltung von Nutzungsrechten – wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei.

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