Twitch-Einnahmen versteuern & abrechnen: Subs, Bits, Sponsoring

Stand: August 2026 · Infaktura Ratgeber für Creator & Influencer

Kurzantwort

Alle Twitch-Einnahmen – Subs, Bits, Werbeanteile, Donations, Sponsoring, Affiliate – sind ab dem ersten Euro Betriebseinnahmen. Für die Auszahlungen von Twitch stellst du keine eigene Rechnung: Die Plattform rechnet ab, du archivierst die Abrechnung als Beleg. Selbst fakturieren musst du bei Sponsoring und Brand-Deals. Umsatzsteuerlich sind Twitch-Auszahlungen als Leistung an ein ausländisches Unternehmen in Deutschland regelmäßig nicht steuerbar – sie gehören aber trotzdem in die Voranmeldung. Alle Einnahmequellen mit Belegen an einem Ort führst du zum Beispiel in Infaktura.

Die meisten Ratgeber zu Twitch und Steuern erklären dir, dass du versteuern musst – aber nicht, wie du abrechnest. Dabei entstehen genau dort die Fehler: Streamer schreiben Rechnungen an Twitch, die niemand braucht, vergessen die Rechnung an den Sponsor, die sehr wohl Pflicht ist, und werfen Auszahlungsreports weg, die acht Jahre aufbewahrt gehören. Dieser Ratgeber sortiert beides – Steuer und Abrechnung.

Welche Twitch-Einnahmen es gibt – und wer sie abrechnet

Der wichtigste Denkschritt vorweg: Nicht jede Einnahme läuft gleich. Bei manchen rechnet die Plattform für dich ab, bei anderen bist du selbst in der Pflicht. Die Tabelle zeigt die typischen Einnahmearten, wer auszahlt, welcher Beleg dazugehört und wie die Umsatzsteuer grundsätzlich läuft.

EinnahmeartWer zahlt aus?Dein BelegUmsatzsteuer (Grundsatz)
Subs (Abos)Twitch (Amazon-Konzern, Sitz im Ausland)Plattform-Abrechnung / Auszahlungsreport – keine eigene RechnungB2B-Leistung an Twitch, in Deutschland regelmäßig nicht steuerbar
Bits / CheersTwitchPlattform-Abrechnung – keine eigene Rechnungwie Subs
Werbeanteile (Ads)TwitchPlattform-Abrechnung – keine eigene Rechnungwie Subs
Sponsoring / Brand-DealsBrand oder Agentur direktEigene Rechnung – bei deutschen B2B-Kunden als E-RechnungDeutschland: 19 % USt · EU-Unternehmen: Reverse Charge · Drittland: nicht steuerbar
DonationsZuschauer direkt (PayPal, Streamlabs & Co.)Report des Zahlungsdienstes, Kontoauszug – keine Rechnungeinkommensteuerlich Betriebseinnahme; USt hängt vom Einzelfall ab
Affiliate-ProvisionenPartnerprogramm bzw. Netzwerk (häufig EU-Ausland)Abrechnung des Netzwerks – keine eigene Rechnungje nach Sitz des Partners: Reverse Charge (EU, mit Meldung) oder nicht steuerbar (Drittland)

Merksatz: Plattform- und Netzwerk-Einnahmen werden dir abgerechnet, Direktkooperationen fakturierst du selbst. Wer diese Trennung sauber zieht, hat den größten Teil der Buchhaltung schon verstanden.

Ab wann du steuerpflichtig bist

Eine Bagatellgrenze, unter der Streaming-Einnahmen „privat" wären, gibt es nicht. Sobald du regelmäßig streamst und Einnahmen erzielen willst – spätestens mit dem Affiliate- oder Partner-Status – handelst du mit Gewinnerzielungsabsicht und bist unternehmerisch tätig.

Gewerbe oder freiberuflich?

Streamer sind in aller Regel gewerblich tätig: Werbeanteile, Subs, Sponsoring und Affiliate sind klassische gewerbliche Einnahmen. Eine freiberufliche (etwa künstlerische) Einordnung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht und sollte nie einfach unterstellt werden. Praktisch heißt das: Gewerbe anmelden, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Steuernummer erhalten. Wie das abläuft und welche Fristen gelten, steht im Ratgeber Gewerbe anmelden als Influencer.

Die drei Steuerarten im Überblick

Abrechnung: wann Twitch abrechnet – und wann du fakturierst

Das ist der Teil, der in den meisten Steuer-Ratgebern fehlt und in der Praxis die meisten Fragen aufwirft.

Subs, Bits, Ads: Twitch rechnet ab, du stellst keine Rechnung

Für deine Anteile an Subs, Bits und Werbung existiert kein klassischer Rechnungsprozess. Twitch ermittelt deine Vergütung selbst und stellt dir die Abrechnung bereit – wirtschaftlich ein Selfbilling- bzw. Gutschriftsverfahren: Der Leistungsempfänger rechnet ab, nicht du. Eine zusätzlich von dir geschriebene Rechnung an Twitch ist nicht vorgesehen und landet dort schlicht nirgends.

Deine Aufgabe ist eine andere: Die Abrechnung ist dein Buchungsbeleg. Lade die Auszahlungsreports aus dem Creator-Dashboard monatlich herunter, gleiche sie mit dem Zahlungseingang ab und archiviere sie. Verlass dich nicht darauf, dass alte Reports dauerhaft online abrufbar bleiben – für deine Buchführung bist du verantwortlich, nicht die Plattform.

Sponsoring und Brand-Deals: hier fakturierst du selbst

Sobald eine Brand oder Agentur dich direkt bucht – Produktplatzierung im Stream, gesponserte Streams, Event-Auftritte – gibt es keine Plattform, die für dich abrechnet. Du stellst eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben. Gegenüber deutschen Unternehmenskunden heißt das inzwischen: strukturierte E-Rechnung – die Details regelt der Ratgeber zur E-Rechnungspflicht für Influencer. Sitzt der Sponsor im Ausland, gelten eigene Regeln für Umsatzsteuer und Rechnungshinweise; die praxisnahe Anleitung dazu findest du unter Rechnung an Brands im Ausland.

Umsatzsteuer bei Twitch-Auszahlungen: die Auslandslogik verstehen

Twitch ist kein deutsches Unternehmen. Deine Leistung – die Einräumung von Rechten und die Mitwirkung am Monetarisierungsprogramm – erbringst du an ein Unternehmen im Ausland. Bei B2B-Leistungen liegt der umsatzsteuerliche Leistungsort beim Empfänger. Die Folge: Auf Twitch-Auszahlungen weist du keine deutsche Umsatzsteuer aus, die Umsätze sind hier regelmäßig nicht steuerbar.

„Nicht steuerbar" heißt aber nicht „unsichtbar". Die Logik für die Umsatzsteuer-Voranmeldung sieht so aus: Die Beträge gehören nicht zu deinen steuerpflichtigen Umsätzen, sondern in die Felder für nicht steuerbare Umsätze. Dabei unterscheidet das Formular zwischen Leistungen an Unternehmer in der EU – die zusätzlich in die Zusammenfassende Meldung gehören und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer voraussetzen – und übrigen nicht steuerbaren Umsätzen, etwa bei Vertragspartnern im Drittland wie den USA. Welcher Fall bei dir vorliegt, hängt davon ab, welche Konzerngesellschaft dein Vertragspartner ist; das steht in deinen Twitch-Vertragsunterlagen und sollte einmal mit dem Steuerberater festgezurrt werden. Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet dann der Leistungsempfänger die Steuer in seinem Land – du meldest, zahlst aber keine deutsche Umsatzsteuer auf diese Umsätze.

Die Auslandslogik gilt übrigens auch andersherum: Kaufst du Leistungen von ausländischen Anbietern ein – Overlay-Tools, Musik-Lizenzen, Schnittsoftware –, kann sich die Steuerschuld nach § 13b UStG auf dich verlagern. Auch das spricht dafür, die Umsatzsteuer nicht „nach Gefühl" zu machen.

W-8BEN: das US-Steuerinterview

Unabhängig von der deutschen Umsatzsteuer verlangt Twitch im Onboarding ein Steuerinterview. Als in Deutschland ansässige Person gibst du dabei üblicherweise das Formular W-8BEN ab. Es bestätigt, dass du keine US-Person bist, und aktiviert die Entlastung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen – ohne das Formular behält Twitch pauschal US-Quellensteuer von deinen Einnahmen ein. Wichtig: Das Formular regelt nur den US-Einbehalt. Versteuert werden deine Einnahmen in Deutschland.

Belege GoBD-konform archivieren

Auszahlungsreports, Sponsoring-Rechnungen, PayPal-Berichte: Das alles sind Buchungsbelege, für die inzwischen eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren gilt (für Bücher und Abschlüsse weiterhin zehn). GoBD-konform heißt: unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar und jederzeit auffindbar. Ein Downloads-Ordner mit wechselnden Dateinamen erfüllt das nicht. Praktikabel ist eine feste Monatsroutine: Reports herunterladen, dem Zahlungseingang zuordnen, revisionssicher ablegen – in Infaktura hängst du Plattform-Abrechnungen direkt an die jeweilige Einnahme und hast beim Steuerberater-Export alles beisammen.

Kleinunternehmerregelung: sinnvoll, aber mit Denkfehlern behaftet

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und ersparst dir viel Formalaufwand. Seit 2025 gelten die Grenzen von 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Drei Punkte, die Streamer dabei häufig falsch einordnen:

Typische Fehler von Streamern

Häufige Fragen

Muss ich Twitch-Einnahmen versteuern, auch wenn Streamen nur ein Hobby ist?

Ja, sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst – und die unterstellt das Finanzamt in der Regel, sobald du dein Konto monetarisierst, also Affiliate oder Partner wirst. Einen Hobby-Freibetrag für Streamer gibt es nicht. Betriebseinnahmen sind ab dem ersten Euro aufzuzeichnen. Ob am Ende tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab: 2026 bleibt es bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro steuerfrei. Die Pflicht, die Einnahmen zu erklären und die Tätigkeit anzumelden, besteht aber unabhängig davon.

Muss ich Twitch eine Rechnung für Subs, Bits und Werbeanteile stellen?

Nein. Twitch rechnet deine Anteile an Subs, Bits und Werbung selbst ab und stellt dir Auszahlungsübersichten im Creator-Dashboard bereit. Diese Plattform-Abrechnung ist dein Beleg – du erstellst keine eigene Rechnung an Twitch. Wichtig ist stattdessen, dass du die Abrechnungen regelmäßig herunterlädst und revisionssicher archivierst, denn Twitch garantiert dir keinen dauerhaften Zugriff auf alte Reports. Eigene Rechnungen schreibst du nur dort, wo kein Selfbilling existiert: bei Sponsoring, Brand-Deals und den meisten Direktkooperationen.

Wie behandle ich Twitch-Auszahlungen in der Umsatzsteuer?

Du erbringst deine Leistung an Twitch als Unternehmen mit Sitz im Ausland. Bei solchen B2B-Leistungen liegt der umsatzsteuerliche Leistungsort beim Empfänger – die Auszahlungen sind in Deutschland damit regelmäßig nicht steuerbar, du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung tauchen die Beträge trotzdem auf, nämlich in den Feldern für nicht steuerbare Umsätze. Ob zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung nötig ist, hängt davon ab, ob dein Vertragspartner in der EU oder im Drittland sitzt – das steht in deinen Twitch-Vertragsunterlagen und gehört einmal sauber mit dem Steuerberater geklärt.

Sind Donations von Zuschauern steuerfrei, weil sie freiwillig sind?

Nein. Donations über PayPal, Streamlabs oder ähnliche Dienste sind keine Spenden im steuerlichen Sinn – gemeinnützig bist du als Streamer nicht. Einkommensteuerlich sind sie Betriebseinnahmen, weil sie im Zusammenhang mit deiner Streaming-Tätigkeit zufließen. Umsatzsteuerlich kommt es darauf an, ob deiner Leistung ein Entgelt gegenübersteht; das ist bei Donations umstritten und hängt vom Einzelfall ab, etwa ob Spender dafür etwas Bestimmtes bekommen. Erfasse Donations deshalb vollständig und kläre die umsatzsteuerliche Einordnung mit deinem Steuerberater, statt sie stillschweigend wegzulassen.

Was ist das W-8BEN-Formular und warum will Twitch es von mir?

Twitch gehört zu Amazon und muss nach US-Recht prüfen, ob auf deine Einnahmen US-Quellensteuer einzubehalten ist. Im Onboarding durchläufst du deshalb ein Steuerinterview, in dem du als in Deutschland ansässige Person das Formular W-8BEN abgibst. Damit bestätigst du, dass du keine US-Person bist, und kannst dich auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA berufen – der US-Steuereinbehalt sinkt dann in der Regel deutlich oder entfällt. Ohne ausgefülltes Formular behält Twitch dagegen einen pauschalen Anteil deiner Einnahmen ein. Das Formular ersetzt keine deutsche Steuererklärung: Versteuert werden die Einnahmen in Deutschland.

Wie lange muss ich Twitch-Abrechnungen aufbewahren?

Auszahlungsreports und Abrechnungen sind Buchungsbelege. Für Buchungsbelege gilt seit der Verkürzung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren; für bestimmte andere Unterlagen wie Bücher und Jahresabschlüsse bleiben es zehn Jahre. Entscheidend ist außerdem das Wie: Die Belege müssen GoBD-konform archiviert sein, also unveränderbar, vollständig und auffindbar. Ein Ordner mit Screenshots auf dem Desktop erfüllt das nicht zuverlässig – lade die Reports monatlich herunter und lege sie in einem System ab, das die Belege revisionssicher den Einnahmen zuordnet.

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Auslandssachverhalte wie Reverse Charge solltest du einmal individuell mit einem Steuerberater durchgehen.

Alle Einnahmequellen an einem Ort

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