E-Rechnungspflicht-Check: Was gilt für dich — und ab wann?

Stand: August 2026 · Rechtsstand Wachstumschancengesetz · Infaktura Selbst-Check

Vier Fragen, ein klares Ergebnis: ob und ab wann du E-Rechnungen im strukturierten Format (ZUGFeRD/XRechnung) ausstellen musst — und was seit 2025 ohnehin schon für alle gilt.

Der Check bildet die Grundregeln des Wachstumschancengesetzes ab und ersetzt keine Steuerberatung — Sonderfälle (Organschaft, Auslandsstrukturen) bitte individuell klären.

Die Rechtslage in drei Sätzen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer und Solo-Creator. Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen dauerhaft befreit (§ 34a UStDV) — praktisch verlangen viele Brands strukturierte Rechnungen aber schon heute.

Alle Details, Fristen und Sonderfälle: E-Rechnungspflicht für Influencer & Creator · ZUGFeRD vs. XRechnung · E-Rechnung erstellen — Schritt für Schritt

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