Kleinunternehmer-Check: Bleibst du unter den Grenzen?

Stand: August 2026 · Rechtslage seit 1.1.2025 (25.000 / 100.000 €) · Infaktura Selbst-Check

Seit 2025 gelten neue Regeln: 25.000 € Vorjahresumsatz als Eingangsgrenze — und eine harte 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr, bei deren Überschreiten die Befreiung sofort endet, nicht erst zum Jahreswechsel. Dieser Check rechnet beide Grenzen für dich durch.

Zählt: umsatzsteuerbarer Inlandsumsatz. Nicht steuerbare Auslandsumsätze (z. B. Reverse-Charge-Leistungen an ausländische Plattformen) zählen nicht in die Grenzen — im Zweifel mit Steuerberater klären.

Vereinfachte Prüfung der Grundregeln des § 19 UStG (Fassung seit 1.1.2025). Sonderfälle — Gründungsjahr, Differenzbesteuerung, EU-Regelung — bitte individuell klären. Keine Steuerberatung.

Die Regeln seit 2025 kompakt

Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug. Im laufenden Jahr gilt zusätzlich eine harte Grenze von 100.000 €: Der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist bereits umsatzsteuerpflichtig — ein unterjähriger Wechsel mitten im Jahr, den viele Creator nicht auf dem Zettel haben. Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit § 19-Hinweis aus; eine passende Vorlage findest du bei den kostenlosen Vorlagen.

Mehr Kontext: Gewerbe anmelden als Influencer · Rechnung schreiben (inkl. Kleinunternehmer-Variante) · E-Rechnungspflicht-Check

Grenzen automatisch im Blick

Infaktura trackt deine Umsätze pro Jahr mit — du siehst jederzeit, wie viel Luft bis zur 100.000-€-Grenze bleibt, statt es im Dezember vom Steuerberater zu erfahren.

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