Verzugszinsen-Rechner: Was schuldet dir die Brand wirklich?
Deine Rechnung ist überfällig? Dann laufen ab Verzugsbeginn automatisch Zinsen – taggenau, mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Dieser Rechner rechnet abschnittsweise über alle Zinsperioden und addiert auf Wunsch die 40-€-Verzugspauschale.
Erster Tag NACH Fälligkeit bzw. nach Verzugseintritt (§ 286 BGB).
Rechenweg: Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ Jahrestage, abschnittsweise pro Basiszins-Periode. Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — im Streitfall zählt die gerichtliche Berechnung.
So funktioniert die Berechnung
Rechtsgrundlage ist § 288 BGB: Bei Geschäften zwischen Unternehmen — also der Normalfall bei Brand-Kooperationen — beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell also 10,52 % pro Jahr. Ist ein Verbraucher beteiligt, sind es 5 Prozentpunkte über Basiszins (6,52 %). Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli festgelegt; der Rechner hinterlegt die Sätze seit 2024 und rechnet bei Periodenwechseln automatisch abschnittsweise.
Wann der Verzug überhaupt beginnt, welche Mahnstufen sinnvoll sind und welche Mustertexte du verwenden kannst, steht ausführlich im Ratgeber Brand zahlt nicht? Mahnung schreiben — so geht's. Kurzfassung: Steht ein konkretes Zahlungsziel auf der Rechnung, gerät die Brand ohne Mahnung in Verzug; sonst spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein Basiszinssatz von 1,52 %. Das ergibt 10,52 % Verzugszinsen pro Jahr zwischen Unternehmen und 6,52 %, wenn ein Verbraucher beteiligt ist.
Ab wann darf ich als Creator Verzugszinsen berechnen?
Ab Verzugseintritt nach § 286 BGB: nach Mahnung, bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsziel automatisch mit dessen Ablauf, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang.
Was ist die 40-Euro-Verzugspauschale?
Bei B2B-Entgeltforderungen kannst du zusätzlich zu den Zinsen pauschal 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB) — unabhängig von der Forderungshöhe. Gegenüber Verbrauchern gilt sie nicht.
Wie werden Verzugszinsen taggenau berechnet?
Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ Jahrestage. Ändert sich der Basiszinssatz im Verzugszeitraum, wird pro Abschnitt mit dem jeweils gültigen Satz gerechnet — genau so rechnet dieses Tool.
Nie wieder hinterherlaufen
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